Du hast die ZAP geschrieben und ein sehr knappes Ergebnis erhalten oder den Verdacht, dass eine fehlerhafte Korrektur vorliegt? In diesem Fall kann es sich lohnen, über eine Prüfungseinsicht nachzudenken. Wie geht man nun aber vor, wenn man eine Prüfungseinsicht beantragen will?
Was ist eine Prüfungseinsicht?
Bei einer Prüfungsansicht wird die Gymiprüfung vorgelegt und man bekommt die Chance, die ganze bereits gelöste Prüfung anzusehen. Die Prüfung erhalten sie nämlich nicht, es werden nur die Ergebnisse mitgeteilt. Bei der Prüfungseinsicht erkennt man, wo man Fehler gemacht hat, wo Punkte abgestaubt und wie der Aufsatz benotet wurde. Dies kann gerade bei einem knappen, nicht erfolgreichen Ergebnis wichtig sein, um die Punkte zu kontrollieren, eventuell über die Korrektur zu diskutieren oder einfach für einen nächsten Versuch die Prüfung zu analysieren.
Wann solltest du eine Prüfungseinsicht in Betracht ziehen?
Hast du die Prüfung knapp nicht bestanden, kann eine Einsicht in die Gymiprüfung sinnvoll sein. So erkennst du, wo es nicht gereicht hat und kannst dich auf einen eventuellen Rekurs vorbereiten.
Hast du die Prüfung bestanden und möchtest die Prüfung genau anschauen und verstehen, was du richtig und falsch gelöst hast, dann kann auch hier eine Prüfungseinsicht sinnvoll sein.
Wie kann ich eine Prüfungseinsicht für die Gymiprüfung beantragen?
Um Prüfungseinsicht zu erlangen, müssen sie sich anmelden. Den Termin für die Prüfungseinsicht legen die Schulen individuell fest. Sie müssten sich aktiv bei der jeweiligen Schule um einen Termin zur Prüfungseinsicht bemühen. Dies kann via E-Mail, telefonisch oder teilweise über die Webseiten der Schule passieren.
Was kann man bei der Prüfungseinsicht bemängeln?
Es können nur fachliche Argumente eingebracht werden, dazu gehören zum Beispiel falsch addierte Punkte, übersehene Punkte, die explizit im Korrekturschema aufgeführt sind, sowie übersehene Punkte, die in den Korrekturhinweisen als „ähnliche Lösungen“ berücksichtigt werden könnten. Beanstandungen in allen Prüfungsteilen haben grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, wobei es bei Aufsätzen oft schwierig ist, eine überzeugende Argumentation zu finden.
Die Benotung des Aufsatzes liegt im Ermessen der Lehrpersonen, und ein Widerspruch ist schwer messbar. Obwohl es Fallbeispiele gibt, in denen Schulen einer Neubewertung zustimmten, ist eine Anfechtung bei der Bildungsdirektion meist erfolglos.
Wie gehe ich nach der Prüfungseinsicht vor?
Wenn dir die Prüfungseinsicht Klarheit gebracht hat, wo du Fehler gemacht hast und so beim nächsten Versuch gezielter lernen kannst, dann ist der Sinn der Prüfungseinsicht erfüllt. Hast du jedoch Fehler in der Korrektur gefunden oder Lösungen, wo man sich über eine eventuelle Punktvergabe streiten kann, dann könnte ein Rekursverfahren der richtige Weg sein.
Nachteilsausgleich
Im Nachhinein werden Argumente für das Nichtbestehen der ZAP nicht akzeptiert. Wer einen Nachteilsausgleich für die Prüfung beantragen möchte, muss dies im Vorhinein tun.
Quelle
- Informationen zur Prüfungseinsicht (Oktober 2024)