Steuerabzug bei Nachhilfe & Gymiprüfung: Was ist möglich?

Ja, innerhalb einer Testperiode kann die Multicheck-Eignungsanalyse zweimal pro Berufsfeld durchgeführt werden. Es gibt keine Mindestwartezeit zwischen den Tests, allerdings wird das Ergebnis des ersten Tests auf dem Zertifikat des zweiten Tests vermerkt, wenn sie im selben Jahr stattfinden.

Die Multicheck-Eignungsanalyse bewertet, ob die Bewerber die akademischen und intellektuellen Anforderungen für das gewünschte Berufsprofil erfüllen. Eine Punktzahl unter dem Eignungswert von 40 kann den Ausbildungserfolg erschweren, aber die endgültige Entscheidung über die Zulassung liegt beim Ausbildungsbetrieb.

Datum: 

Donnerstag, 02. Mai 2024

Zeit: 

ab 15:00

Adresse: 

Strassemnummer 81, 0000 Ort

Es erwarten Sie Beiträge zu folgenden Themenbereichen:

  • First item of the list
  • Second item of the list
  • Third item of the list

Nachhilfe und Gymikurse kannst du leider nicht von den Steuern abziehen. Diese Kosten werden nämlich unter den sogenannten Kinderabzug gefasst und eingerechnet. Diesen kannst du aber auch geltend machen, wenn dein Kind bereits volljährig ist, sich aber noch in der Erstausbildung befindet.

Kinderabzug für Eltern in einer ungetrennten Ehe oder Verwitwete

Du lebst in einer ungetrennten Ehe oder bist verwitwet: Du kannst für jedes Kind, das bis zum Ende der Steuerperiode minderjährig ist, oder für jedes Kind, welches volljährig ist, sich jedoch noch in der beruflichen Erstausbildung befindet und dessen Unterhalt du zur Hauptsache finanzierst, folgende Abzüge geltend machen.

Staatssteuer Abzug:
CHF 9’000 pro Kind

Bundessteuer Abzug:
CHF 6’600 pro Kind

Kinderabzug für Alleinerziehende

Voller Abzug für Alleinerziehende

Wenn die elterliche Sorge dir und dem anderen Elternteil gemeinsam zusteht und du steuerbare Unterhaltbeiträge für das Kind bekommst, dann kannst du den ganzen Kinderabzug geltend machen. Wenn dir die elterliche Sorge allein zusteht, dann kannst du den Kinderabzug vollständig geltend machen.

Für volljährige Kinder, die sich in der beruflichen Erstausbildung befinden, kannst du den vollständigen Kinderabzug geltend machen, wenn der andere Elternteil für das Kind keine Unterhaltsbeiträge leistet oder wenn Unterhaltsbeiträge geleistet werden, du aber trotzdem zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommst.

Staatssteuer Abzug:
CHF 9’000 pro Kind

Bundessteuer Abzug:
CHF 6’600 pro Kind

Halber Abzug bei geteilter elterlicher Sorge

Wenn die elterliche Sorge dir und dem anderen Elternteil gemeinsam zusteht und du keine steuerbaren Unterhaltbeiträge für das Kind bekommst, dann kannst du die Hälfte des Kinderabzugs geltend machen.

Staatssteuer Abzug:
CHF 4’500 pro Kind

Bundessteuer Abzug:
CHF 3’300 pro Kind

Kinderabzug für Eltern im Konkubinat

Wenn die elterliche Sorge dir allein zusteht oder sie gemeinsam ausgeübt wird und du von dem anderen Elternteil steuerbare Unterhaltbeiträge für das minderjährige Kind bekommst, kannst du den ganzen Abzug geltend machen.

Wenn die elterliche Sorge dir und dem anderen Elternteil zusteht und du keine an den anderen Elternteil geleisteten Unterhaltsbeiträge für das Kind abziehst, kannst du die Hälfte des Abzuges gelten machen.

Kinderabzug für volljährige Kinder in Ausbildung

Wenn das Kind volljährig ist, sich aber noch in der beruflichen Erstausbildung befindet, kannst du den gesamten Kinderabzug geltend machen, wenn du zur Hauptsache für den Unterhalt aufkommst. Wenn beide Elternteile an den Unterhalt des Kindes beitragen, steht der Kinderabzug demjenigen zu, der den höheren finanziellen Beitrag an den Unterhalt des Kindes leistet (in der Regel dem Elternteil mit dem höheren Einkommen).

Weitere Informationen zu Steuerabzügen

Ähnliche Regeln gelten, wenn du nicht mit ihrem Kind zusammenlebst. Die Regulierungen findest du unter Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) Ziffer 24 (S.20)

Quelle

Wegleitung zur Steuererklärung Kanton Zürich (Oktober 2024)

Artikel teilen

Weitere Artikel

Alle anzeigen